TERMS & AMP; BEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen 987 Prague Hotel
(die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die von Cora Estates as mit Sitz in Senovazne nam 987/15, Prag 1, Postleitzahl 110 00, Firmenidentifikation abgeschlossen werden Nummer ICO/ID 272 29 386, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts in Prag unter C 145610/MSPH (der „Hotelier“) mit Dritten im Rahmen der in Artikel 1 dieser Geschäftsbedingungen definierten Geschäftstätigkeit .
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Geltungsbereich dieser AGB
1.1 Der Hotelier opbewertet das Hotel (das „Hotel“) mit Sitz an der Adresse Senovazne nam 987/15, Prag 1, Postleitzahl 110 00, Tschechische Republik.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Dritten, aufgrund derer der Hotelier im Rahmen des Betriebes des Hotels die Beherbergungsleistungen sowie damit verbundene Leistungen (insbesondere Verpflegungsleistungen) erbringt; Räume für Tagungen, Konferenzen vermietet oder andere Meetings sowie begleitende Dienstleistungen (insb. Catering) (die „Dienstleistungen“).
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Vertragspartner
2.1. Vertragspartner ist einerseits der Hotelier, andererseits eine natürliche oder juristische Person, die dem Hotelier entweder ein Angebot des Hoteliers bestätigt – gebuchte Zimmer bzw. eine Bestellung beim Hotelier aufgegeben hat ( der „Vertragspartner“).
2.2 . Bucht der Vertragspartner Leistungen und/oder bestellt er für eine andere Person und/oder für mehrere Personen („Gäste“), so ist der Vertragspartner auch in diesen Fällen Vertragspartner und steht für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch den Vertragspartner ein Gäste, die in der entsprechenden Bestellung bzw. Bestätigung erfasst sind. Dies gilt auch dann, wenn der Hotelier ausdrücklich oder stillschweigend zustimmt, von den Gästen Ersatz der entstandenen Kosten zu verlangen; der Vertragspartner ist stets Gesamtschuldner für alle Verbindlichkeiten der Gäste gegenüber dem Hotelier.
2.3 . Sofern der Vertragspartner nicht für sich, sondern für Dritte bucht und dies in seiner Anfrage und/oder Angebotsbestätigung deutlich macht, wird der Hotelier eine Abrechnung der Leistungskosten von den Gästen verlangen und nicht leisten vom Vertragspartner verlangen, es sei denn, die Gäste kommen ihren Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht oder nicht nach. Die entsprechenden Angaben zum Gast in der Bestellung des Vertragspartners sind unverbindlich und nicht maßgeblich, bindend und maßgeblich sind allein die Angaben in der Angebotsbestätigung.
2.4. Für vom Gast verursachte Schäden und nicht vom Gast zu tragende Kosten (zB Minibar, Pay-TV) haftet der Vertragspartner.
2.5 . Der Hotelier ist berechtigt, von den Gästen beim Check-in oder im Voraus eine Hinterlegung ihrer Kredit- oder Debitkartendaten (die „Kreditkarte“) zu verlangen. Auch in diesem Fall haftet die Person, deren Kreditkartendaten gespeichert wurden, gesamtschuldnerisch für alle Kosten und Schäden, die aufgrund von Leistungen des Hoteliers zugunsten eines oder mehrerer Gäste entstanden sind. Dies gilt nicht, wenn der Kreditkarteninhaber nachweist, dass die Kreditkartendaten ohne Wissen und Willen des Kreditkarteninhabers an den Hotelier übermittelt wurden.
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Zustandekommen eines Vertrages
3.1. Im Rahmen dieser AGB kommt ein Vertrag zwischen dem Hotelier und dem Vertragspartner -bb3b-136bad5cf58d_ ins Leben gerufen
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Abgabe einer Bestellung durch den Vertragspartner und/oder
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ein Angebot des Hoteliers im Auftrag des Vertragspartners und
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die Annahme eines solchen Angebots durch die jeweils andere Partei.
3.2 . Eine Bestellung durch den Vertragspartner kann schriftlich, mündlich oder auf andere Weise erfolgen, sofern sie den Zeitraum und die Anzahl der Gäste enthält. Die der Bestellung des Vertragspartners beigefügten Geschäftsbedingungen werden nicht beachtet und nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Hotelier erklärt die Geltung solcher Geschäftsbedingungen in seiner Bestätigung.
3.3 . Ein Angebot des Hoteliers (ein „Angebot“) bedarf ausschließlich der Schriftform, worunter auch E-Mail und/oder elektronische Kopie zu verstehen ist. Die Zimmerbuchung (Angebotsbestätigung) durch den Vertragspartner (eine „Bestätigung“) bedarf ausschließlich der Schriftform, worunter auch E-Mail und/oder elektronische Kopie zu verstehen ist.
3.5. Die im Angebot enthaltenen Bestimmungen gehen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
3.6. Leistungen, die der Vertragspartner nicht ausdrücklich in seiner Bestellung angegeben hat (z. B. Parken), müssen vom Hotelier nicht veranlasst werden. Soweit ein Gast Leistungen wünscht, die nicht Bestandteil der Bestellung des Vertragspartners waren, kann der Hotelier diese Leistungen erbringen. Der Vertragspartner haftet in diesem Fall auch für den Ersatz dieser Kosten durch den Gast.
3.7. Der Vertragspartner gibt in seiner Bestellung die verbindliche Anzahl der in jedem Zimmer untergebrachten Gäste an. Der Hotelier ist berechtigt, den Check-in zu verweigern, wenn in einem gemieteten Zimmer mehr Personen untergebracht werden sollen, als in der Bestellung angegeben. Stellt der Hotelier fest, dass das Zimmer tatsächlich von mehr Personen belegt wird, als im Angebot angegeben, kann der Hotelier nach seiner Wahl dem Vertragspartner einen Aufpreis in Rechnung stellen oder die Räumung des Zimmers anordnen.
3.8. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass jeder Gast diese AGB akzeptiert, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und sich zur Einhaltung dieser AGB verpflichtet; ein Verstoß des Gastes gegen diese AGB stellt einen Verstoß des Vertragspartners selbst dar.
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Zahlung für Dienstleistungen
4.1. Die Kosten für Leistungen, die der Vertragspartner für sich und/oder die Gäste beim Hotelier bestellt, sind im Angebot bzw. in der Bestätigung aufgeführt. Darüber hinaus können sich Kosten nach diesen AGB und/oder anderen Unterlagen und Informationen richten, die dem Vertragspartner und/oder dem Gast zur Verfügung gestellt wurden.
4.2. Die Kosten der im Angebot bzw. der Bestätigung aufgeführten Leistungen richten sich nach den Angaben, die der Vertragspartner dem Hotelier im Rahmen seiner Bestellung gemacht hat. Der Hotelier ist berechtigt, den Preis einseitig zu erhöhen, wenn der Vertragspartner Angaben unterlassen hat, die die Preisfestsetzung beeinflussen (z. B. Check-in mit Haustier).
4.3. Alle Beträge verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, sofern vom Hotelier nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Übernachtungskosten beinhalten keine Ortstaxe aus dem Aufenthalt, es sei denn, der Hotelier weist ausdrücklich etwas anderes aus. Diese wird zum aktuellen, durch die verbindliche Gesetzgebung festgelegten Satz zum Preis hinzugerechnet.
4.4. Alle Zahlungen müssen in der Währung erfolgen, die auf dem Angebot oder der Bestätigung angegeben ist. Wenn der Vertragspartner und / oder der Gast die Rechnung in bar bezahlen möchten, können sie dies im Hotel in den Währungen CZK und EUR tun; Barzahlungen in anderen Währungen sind nicht möglich. Wenn der Vertragspartner oder der Gast die Rechnung per Kreditkarte bezahlt, wird diese mit dem Betrag in CZK belastet. Der Rechnungsbetrag ist auf der Rechnung in CZK und EUR aufgeführt. Für eventuelle Umrechnungen, die für die Bezahlung von Dienstleistungen in bar erforderlich sein sollten, verwendet der Hotelier den offiziellen Wechselkurs der Tschechischen Nationalbank am Tag des Eincheckens des Gastes.
4.5. Zahlt der Vertragspartner und/oder der Gast per Banküberweisung, müssen sie die Bankverbindung verwenden, die auf der Rechnung angegeben ist; das Bankkonto wird in der Währung der Rechnung geführt. Bankspesen und Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des Vertragspartners bzw. des Gastes. Der Vertragspartner bzw. der Gast ist verpflichtet, die Rechnung bis zu der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.
4.6. Sofern der Vertragspartner und/oder der Gast per Kreditkarte zahlen und/oder dem Hotelier zur Absicherung seiner Buchung seine Kreditkartendaten zur Verfügung gestellt haben, ist der Hotelier berechtigt, die entsprechende Kreditkarte mit dem im Angebot genannten Betrag zu belasten bzw Bestätigung jederzeit nach Ablauf der Frist für die kostenlose Stornierung (siehe Artikel 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
4.7. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass der Hotelier Kreditkarten bestimmter Kreditkartenunternehmen möglicherweise nicht akzeptiert. Es obliegt dem Vertragspartner zu prüfen, ob Kreditkarten bestimmter Kreditkartenunternehmen vom Hotelier akzeptiert werden.
4.8. Der Hotelier ist berechtigt, Vorauszahlungen oder vollständige Zahlung vor Anreise zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vom Hotelier auf der Vorausrechnung enthaltenen Leistungen innerhalb der auf dieser Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist zu bezahlen, wobei maßgeblich der Tag der Gutschrift auf dem Konto des Hoteliers ist. Nach Eingang der Vorauszahlung stellt der Hotelier einen Steuerbeleg für die erhaltene Zahlung gemäß geltendem Recht aus. Nach Erbringung der Leistungen stellt der Hotelier einen ordnungsgemäßen Steuerbeleg für die Abrechnung der Leistungen aus, für den die aufgrund der Vorausrechnung geleistete Vorauszahlung verwendet wird.
4.9. Kommt der Vertragspartner einer Zahlungsverpflichtung gemäß Ziffer 4.8 dieser AGB nicht nach, so bedeutet dies keine Stornierung der Bestätigung seitens des Vertragspartners; der Vertragspartner gerät dann lediglich mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug; der Vertrag als solcher bleibt jedoch wirksam.
4.10. Kommt der Vertragspartner und / oder der Gast mit der Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung in Verzug, so sind der Vertragspartner und der Gast zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % des ausstehenden Betrages für jeden angefangenen Tag des Verzuges verpflichtet; etwaige Ansprüche des Hoteliers auf gesetzliche Verzugszinsen oder Schadensersatzansprüche des Hoteliers bleiben hiervon unberührt.
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Stornierung
5.1. Der Vertragspartner und / oder der Gast können eine Bestätigung jederzeit stornieren, beachten Sie jedoch die Stornogebühren, die sich aus dem Angebot oder der Bestätigung ergeben. Wenn das Angebot oder die Bestätigung keine Informationen über die Stornierung enthält, gelten die Bedingungen dieses Artikels 5.
5.2. Hat der Vertragspartner maximal zwei Zimmer für maximal fünf Nächte gebucht, gilt Folgendes: Geht dem Hotelier eine Stornierung bis spätestens sieben (7) Tage vor dem Anreisedatum des Gastes laut Bestätigung zu, nämlich bis spätestens 18.00 Uhr MEZ an diesem Tag ist die Stornierung für den Vertragspartner bzw. den Gast kostenfrei. Erfolgt die Stornierung nicht innerhalb der vorgenannten Frist durch den Vertragspartner oder den Gast und / oder nimmt der Gast die in der Bestätigung enthaltenen Leistungen des Hotels nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so sind der Vertragspartner oder der Gast verpflichtet ist verpflichtet, alle gemäß der Bestätigung fälligen Beträge bis zur Höhe des Entgelts für die erste Nacht des Beherbergungszeitraums gemäß der Bestätigung zu zahlen.
5.3. In Fällen, die nicht unter Artikel 5.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen, gilt Folgendes: Wenn eine Stornierung nicht später als dreißig (30) Tage vor dem Ankunftsdatum des Gastes gemäß der Bestätigung erfolgt, ist diese Stornierung kostenlos für den Vertragspartner oder den Gast. Wenn der Vertragspartner oder der Gast die Stornierung nicht innerhalb der vorgenannten Frist vornimmt und / oder der Gast die in der Bestätigung enthaltenen Leistungen des Hotels nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt, ist der Vertragspartner oder der Gast verpflichtet, alle laut Bestätigung fälligen Beträge in Höhe des Entgelts für die gesamte Dauer der Beherbergung laut Bestätigung zu zahlen.
5.4. Ein Nichterscheinen des Gastes am Anreisetag gemäß der Bestätigung stellt eine Stornierung der Bestellung dar; die Stornogebühr richtet sich nach der Bestätigung, subsidiär nach diesem Artikel 5.
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Einchecken Auschecken
6.1. Check-in im Sinne dieser Geschäftsbedingungen bedeutet die persönliche Anmeldung des Gastes an der Rezeption des Hotels und die Ausgabe der Zugangskarten zu seinem Zimmer. Check-out im Sinne dieser AGB bedeutet die Bezahlung der offenen Rechnung durch den Vertragspartner und/oder den Gast an den Hotelier, die Räumung der vom Gast bewohnten Zimmer und die Rückgabe aller Zimmerzugangskarten an das Hotelier.
6.2. Im Rahmen des Check-in muss der Gast einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, die Bestätigung und eine gültige Kreditkarte vorlegen. Der Gast ist damit einverstanden, dass die Kreditkartendaten zur Sicherung von Ansprüchen des Hoteliers gegenüber dem Vertragspartner und/oder dem Gast gespeichert werden. Der Hotelier ist berechtigt, auch Visa von Gästen, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit in der Tschechischen Republik visumpflichtig sind, zu prüfen und mit Zustimmung des Gastes eine Kopie davon zu den Akten zu nehmen. Der Hotelier ist berechtigt, den Check-in zu verweigern, wenn der Gast die in diesem Absatz enthaltenen Identifizierungs- und Dokumentationspflichten nicht oder nicht vollständig erfüllt.
6.3. Der Hotelier behält sich vor, für den Fall, dass er für den Gast kein der Spezifikation der Bestellung entsprechendes Zimmer zur Verfügung hat, den Gast in einem anderen Hotel des Hoteliers oder in einem anderen Hotel eines Dritten in demselben unterzubringen Ort wie das Hotel, zum gleichen Preis und mit Leistungen, die den vom Vertragspartner bestellten Leistungen entsprechen oder höher sind. Liegen diese Voraussetzungen vor, liegt kein Verstoß gegen die vertragliche Pflicht des Hoteliers (seine Leistungspflichten gegenüber dem Gast sind hiermit erfüllt) vor und somit steht weder dem Vertragspartner noch dem Gast ein Rücktritts- oder Anspruchsrecht zu andere Entschädigung.
6.4. Regulärer Check-in ist um 15:00 Uhr MEZ. Der Hotelier behält sich vor, dem Gast das Zimmer zu einem späteren Zeitpunkt zu übergeben, sofern betriebliche Gründe seitens des Hotels einer Übergabe entgegenstehen.
6.5. Der reguläre Check-out erfolgt um 12:00 Uhr MEZ. Wünscht der Gast einen späteren Check-out, muss er diesen Wunsch bis spätestens 12:00 Uhr MEZ am Tag vor der Abreise an der Rezeption mitteilen. Der Hotelier ist berechtigt, den Wunsch des Gastes nach verspäteter Zimmerübergabe abzulehnen.6.6 Bei späterer Räumung des Zimmers hat der Gast folgende Kosten zu tragen:
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a) Hat der Gast dem Hotelier seinen späten Check-out gemäß Artikel 6.5 dieser AGB angekündigt und der Hotelier widerspricht dem Hotelier nicht, so ist der Gast verpflichtet, dem Hotelier für einen Check-out vor 18.00 Uhr am am Abreisetag 50 % des jeweiligen Tageszimmerpreises nach aktuellem Standardpreis. Wird das Zimmer am Abreisetag nach 18:00 Uhr geräumt, sind sie verpflichtet, 100 % des Tageszimmerpreises laut Bestätigung zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
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b) In Fällen, in denen der Absatz a) dieses Artikels
6.6 entfällt, ist der Gast verpflichtet, bei einer Check-out-Verspätung von weniger als 2 Stunden 50 % des am Tag gültigen Tagespreises des Hotels für die von ihm in Anspruch genommene Zimmerkategorie zu zahlen; Bei einer Check-out-Verspätung von mehr als zwei Stunden ist der Vertragspartner verpflichtet, für die Zeit bis 12:00 Uhr des Folgetages 100 % des am Tag gültigen Tagespreises des Hotels zu zahlen.
Die vorstehenden Bestimmungen werden für jeden weiteren Verzugstag wiederholt.
6.7. Abweichend von Artikel 6.6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Hotelier im Falle eines späten Check-outs berechtigt, die persönlichen Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu nehmen und an einem anderen Ort im Hotel aufzubewahren; dadurch bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Vertragspartners gemäß Ziffer 6.6 dieser AGB unberührt. Der Hotelier wird die Sachen in einem Bereich des Hotels aufbewahren, zu dem nur Mitarbeiter des Hotels Zugang haben. Der Hotelier behält sich vor, dem Vertragspartner bzw. dem Gast für die Aufbewahrung von überlassenen Gegenständen ein angemessenes Entgelt in Rechnung zu stellen.
6.8. Gäste, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben („Minderjährige“) müssen von einer Person begleitet werden, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat (ein „Erwachsener“) und mit dem Minderjährigen in familiärer Beziehung steht; zur Prüfung dieses Umstandes legt der Gast seinen Reisepass oder Personalausweis und den Reisepass oder Personalausweis des Minderjährigen vor. Der Hotelier darf einen Minderjährigen ohne Begleitung eines Erwachsenen oder einen Minderjährigen mit einem Erwachsenen, der nicht in einem familiären Verhältnis zu dem Minderjährigen steht, nicht anmelden, wodurch der Anspruch des Hotels auf Erstattung durch den Vertragspartner hiervon unberührt bleibt.6.9 Wie in diesen AGB verwendet bezeichnet der Begriff „Standardpreis“ den für die jeweilige Zimmerkategorie geltenden Preis, der tagesaktuell im Internet und an der Rezeption des Hotels angegeben wird.
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Parken
7.1. Der Hotelier verfügt über abseits gelegene, unbewachte Parkplätze in einer Tiefgarage und auf der Straße. Diese stehen dem Gast gegen Zahlung einer vom Hotelier festgesetzten Parkgebühr zur Verfügung, sofern diese Parkplätze noch nicht anderen Gästen zugewiesen sind.
7.2. Die Höhe der Parkgebühr ist beim Hotelier ausgehängt, die aktuelle Höhe kann auch an der Rezeption des Hotels erfragt werden.
7.3. Das Betreten und Verlassen der Garage sowie das Betreten und Verlassen von Parkplätzen obliegt dem Gast. Der Hotelier stellt fest, dass das Parkhaus klein ist und das Betreten und Verlassen des Parkhauses sowie das Betreten und Verlassen von Parklücken ein Manövrieren auf engstem Raum erfordert. Wenn der Gast dies aufgrund seiner Rangierfähigkeit nicht zulässt, sollte er die Tiefgarage nicht benutzen. Der Hotelier haftet daher nicht für Schäden beim Ein- oder Ausfahren aus der Garage oder dem Parkplatz, auch wenn die Mitarbeiter des Hotels den Gast bei diesen Manövern höflich darauf hinweisen.
7.4. Der Hotelier haftet nicht für Schäden am geparkten Auto, für den Verlust des geparkten Autos und / oder für den Verlust von Gegenständen, die sich im Auto befinden oder befanden. Der Gast sollte keine Wertsachen im Auto lassen und die Autotüren abschließen.
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Rauchen
8.1. Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten des Hotels, auch in den Zimmern, absolut verboten. Um Missverständnissen vorzubeugen, sei darauf hingewiesen, dass sogar das Rauchen „aus dem Fenster“ strengstens untersagt ist. Die Bereiche, in denen das allgemeine Rauchverbot aufgehoben wird, sind entweder gekennzeichnet oder können an der Rezeption erfragt werden.
8.2. Der Gast und der Vertragspartner haften dem Hotelier für alle Kosten, Schäden und Bußgelder, die dem Hotelier dadurch entstehen, dass der Gast an Orten raucht, an denen es nicht gestattet ist; insbesondere, aber nicht ausschließlich, haften der Gast und der Vertragspartner dem Hotelier als Gesamtschuldner für Kosten, die dem Hotelier durch das Auswechseln von Textilien, Teppichen oder sonstigen Einrichtungsgegenständen entstehen, deren Geruch durch das Rauchen des Gastes beeinträchtigt wurde. Der Gast hat dem Hotelier einen Einnahmeausfall (gemäß Richtpreis) für das Zimmer zu ersetzen, das nach Ansicht des Hoteliers nicht vermietet werden kann oder von einem anderen Gast wegen Nikotingeruchs zurückgewiesen wurde und muss ausgestrahlt werden; die Erstattungspflicht erstreckt sich auf die gesamte zur Beseitigung des Nikotingeruchs erforderliche Lüftungsdauer und kann mehrere Tage dauern.
8.3. Unterlässt ein Gast auf Aufforderung des Hoteliers das Rauchen nicht, ist der Hotelier berechtigt, den Gast des Hotels zu verweisen und das Zimmer zu räumen, ohne dass der Anspruch auf Erstattung der erbrachten Leistungen verloren geht.
8.4. Hat der Gast durch Rauchen an einem Ort, an dem das allgemeine Rauchverbot nicht aufgehoben ist, einen Feueralarm ausgelöst oder durch sonstiges Fehlverhalten einen Feueralarm ausgelöst, trägt der Gast und/oder der Vertragspartner alle dem Hotelier durch den Feueralarm entstehenden Kosten .
8.5. Auch an Orten, an denen das allgemeine Rauchverbot aufgehoben wurde, hat der Gast dafür zu sorgen, dass er das Eigentum des Hoteliers oder eines Dritten nicht mit Feuer, Asche, Rauch oder Zigarettenkippen verunreinigt und/oder beschädigt. Der Gast hat den entstandenen Schaden zu ersetzen.
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Weckruf
Sollte der Gast einen Weckruf wünschen, kann er diesen Wunsch an der Hotelrezeption stellen. Der Hotelier wird sich bemühen, diesem Wunsch nachzukommen, indem er den Gast zum gewünschten Zeitpunkt anruft und bei Nichtannahme des Anrufs an die Tür des Gastes klopft. Der Hotelier garantiert jedoch in keiner Weise, dass der Weckruf erfolgreich sein wird und / oder der Gast tatsächlich durch den Weckruf geweckt wird; Der Hotelier ist daher nicht verantwortlich für allfällige negative Folgen, die dem Gast durch einen unwirksamen Weckruf entstehen.
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Einrichtungen im Hotelzimmer, Reinigung
10.1. Alle im Hotel befindlichen Einrichtungsgegenstände, auch solche, die zum Verbrauch bestimmt sind, sind Eigentum des Hotels und nur für den Gebrauch im Hotel bestimmt. Insbesondere sind gestellte Hausschuhe, Bademäntel, Elektrogeräte oder Kosmetikprodukte nach Abreise des Gastes im Zimmer zu belassen, sofern sie nicht bestimmungsgemäß verbraucht wurden.
10.2. Der Hotelier ist berechtigt, fehlende Ausstattungsgegenstände in die Rechnung an den Vertragspartner und/oder den Gast aufzunehmen oder die beim Check-in hinterlegten Daten der Kreditkarte zu verwenden und die entsprechende Kreditkarte mit dem entsprechenden Betrag zu belasten .
10.3. Kostenpflichtige Leistungen des Hoteliers oder Dritter, die der Gast vor, während oder nach seinem Aufenthalt in Anspruch nehmen kann (zB Pay-TV, Internet, Minibar, Shuttle-Service) werden dem Gast in Rechnung gestellt und sind vom Gast zu bezahlen oder durch den Vertragspartner. Dies gilt nicht nur für Leistungen, von deren Inanspruchnahme der Gast dem Hotelier zum Zeitpunkt des Auscheckens bekannt ist, sondern auch für Leistungen, von denen er erst nach dem Auschecken des Gastes erfährt. In diesem Fall kann der Hotelier auch die beim Check-in hinterlegten Daten der Kreditkarte verwenden und die entsprechende Kreditkarte mit dem entsprechenden Betrag belasten.
10.4. Der Gast und/oder der Vertragspartner haften dem Hotelier für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Verlust oder Beschädigung der Ausstattung des Hotelzimmers. Dies gilt nicht für Artikel, die zum Verbrauch bestimmt sind.
10.5. Der Reinigungsservice reinigt die Zimmer täglich zwischen 8.00 und 16.00 Uhr, wobei Zimmer mit dem „Bitte nicht stören“-Schild an der Tür nicht gereinigt werden. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass sein Zimmer zu einer bestimmten Uhrzeit gereinigt wird. Der Reinigungsservice steht dem Gast bei einem konkreten Problem mit seinem Hotelzimmer von 16.00 bis 20.00 Uhr zur Verfügung; Der Gast sollte diesen Service an der Rezeption anfordern.
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Frühstück
11.1. Hat der Gast Anspruch auf Frühstück, so hat er sich innerhalb der vom Hotelier vorgegebenen Frühstückszeit zum Frühstück an den dafür vorgesehenen Platz im Hotel zu begeben.
11.2. Außerhalb der vom Hotelier festgelegten Frühstückszeit und / oder an einem anderen Ort kann das Frühstück nur angefordert werden, wenn der Gast seinen Wunsch bis spätestens 20.00 Uhr am Vortag an der Rezeption des Hotels mitteilt, der Hotelier dies bestätigt und der Der Gast akzeptiert die Zahlung zusätzlicher Kosten. Der Hotelier wird sich auch bemühen, ein Frühstück in Form eines Reisepakets für Gäste vorzubereiten, die es gebucht und bezahlt haben. Ihre Zusammensetzung liegt ausschließlich im Ermessen des Hoteliers. Der Gast ist nicht berechtigt, bestimmte Speisen oder Zubereitungsarten zu verlangen.
11.3. Über die Zusammenstellung des Frühstücks entscheidet der Hotelier. Der Gast kann nicht verlangen, dass bestimmte Speisen oder Getränke zur Verfügung gestellt oder in besonderer Weise zubereitet werden. Wenn es im Rahmen der Möglichkeiten des Hotels liegt, können Sonderwünsche des Gastes erfüllt werden, es kann jedoch eine zusätzliche Gebühr erhoben werden.
11.4. Wenn der Gast aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund seiner Überzeugung eine spezielle Diät benötigt, kann der Gast dies an der Rezeption des Hotels melden; der Hotelier wird sich bemühen, diese Diät anzubieten, ein Rechtsanspruch des Gastes darauf besteht jedoch nicht.
11.5. Der Hotelier ist berechtigt, die Frühstückszeiten zu ändern oder das Frühstück kurzfristig an einen anderen Ort zu verlegen, insbesondere wenn im Hotel eine Veranstaltung stattfindet.
11.6. Die Mitnahme von Speisen aus dem Frühstücksraum ist nicht gestattet; dies betrifft auch Teebeutel und Kaffeebeutel. Um Missverständnissen vorzubeugen, wird darauf hingewiesen, dass die Zubereitung und der Transport von Lunchpaketen nicht gestattet ist. Der Hotelier wird sich jedoch bemühen, dem Gast ein entsprechendes Lunchpaket zusammenzustellen; sie können die Erstattung der Kosten verlangen.
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Haustiere
12.1. Der Gast darf Haustiere in seinem Hotelzimmer mitnehmen. Der Gast muss sein Haustier an der Hotelrezeption anmelden und dafür eine eventuelle zusätzliche Gebühr bezahlen.
12.2. Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass durch sein Haustier keine Gefahr für andere Gäste des Hotels oder das Hotelpersonal entsteht. Sie müssen die Befürchtungen Dritter berücksichtigen, auch wenn sie selbst ihr Haustier nicht als gefährlich ansehen. Insbesondere ist der Gast verpflichtet, Haustiere, ggf. mit Maulkorb, an der Leine zu führen und stets unter Beobachtung zu halten.
12.3. Der Gast haftet für alle Schäden, die durch die von ihm mitgebrachten Haustiere verursacht werden.
12.4. Der Hotelier oder seine Mitarbeiter haben das Recht, Haustiere in Gewahrsam zu nehmen oder die Ruhigstellung der Haustiere durch Ärzte oder Polizeibeamte zu veranlassen, wenn der Hotelier der Ansicht ist, dass das Tier eine objektive Gefahr für andere Gäste oder das Personal darstellt und der Gast das Tier nicht mitbringen kann unter ihrer Kontrolle stehen oder der Gast nicht rechtzeitig angetroffen wird.
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Concierge-Service
13.1. Der Hotelier bietet in einem vom Hotelier vorgegebenen Umfang sogenannte Concierge-Services an. Der Hotelier ist berechtigt, den Umfang zu ändern, insbesondere bestimmte Concierge-Leistungen auszusetzen. Die Concierge-Dienste umfassen unter anderem den Vertrieb von Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen, die Bereitstellung von Transportdiensten und Restaurantbuchungen.
13.2. Soweit das Hotel Concierge-Services unentgeltlich erbringt, haftet der Hotelier nicht für etwaige Fehler bei der Reservierung oder Bestellung. Der Gast hat keinen Rechtsanspruch auf die von ihm gewünschten Arrangements.
13.3. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass einige Concierge-Leistungen die Vermittlung von Leistungen beinhalten, die von Vertrags- oder Geschäftspartnern des Hoteliers erbracht werden (zB Shuttle Service, Planet Zen). In keinem Fall muss der Hotelier dem Gast die Geschäftsbedingungen nachweisen. Ein Rechtsanspruch des Gastes entsteht nicht, wenn andere Marktteilnehmer günstigere Konditionen anbieten als die vom Hotelier vermittelten Leistungsträger.
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Allgemeine Rechte und Pflichten des Gastes
14.1. Der Hotelier hat das Hausrecht in allen Bereichen des Hotels. Dieses Recht kann auch durch Mitarbeiter des Hoteliers gegenüber dem Gast ausgeübt werden.
14.2. Der Gast hat sich in den öffentlichen Bereichen des Hotels rücksichtsvoll zu verhalten und darauf zu achten, dass er die anderen Gäste nicht stört oder belästigt. Insbesondere hat der Gast dafür Sorge zu tragen, dass er sich in angemessener Kleidung in den öffentlichen Bereichen des Hotels aufhält und deren Lautstärke der Umgebung anpasst.
14.3. Der Gast hat die Nachtruhe von 22:00 Uhr MEZ bis 7:00 Uhr MEZ einzuhalten. Hält sich ein Gast auch nach Abmahnung durch das Hotelpersonal über die von ihm verursachte Ruhestörung nicht an die Nachtruhe, ist der Hotelier berechtigt, das Zimmer zu räumen bzw. das Zimmer räumen zu lassen und den Gast des Hotels zu verweisen; dadurch bleiben die Ansprüche des Hoteliers gegenüber dem Vertragspartner und/oder dem Gast unberührt.
14.4. Verlässt der Gast das Hotelzimmer – auch beim Auschecken – hat er sich zu vergewissern, dass im Badezimmer keine Wasserhähne geöffnet sind und im Zimmer keine offenen Flammen brennen. Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Pflichten entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners und/oder des Gastes.
14.5. Der Hotelier ist berechtigt, die vom Gast in Anspruch genommenen Zimmer zu betreten, insbesondere das Zimmer zu reinigen, Handtücher auszutauschen und gebrauchte Kosmetika zu ersetzen.
14.6. Der Gast hat die Möglichkeit, seine persönlichen Gegenstände, die er vor Verlust schützen möchte, im Zimmersafe oder im Hotelsafe aufzubewahren; diese Safes werden vom Hotelier nach eigenem Ermessen zur Verfügung gestellt; Der Gast hat keinen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung und/oder Funktionsfähigkeit der Tresore. In keinem Fall haftet der Hotelier für Verlust, auch wenn solche persönlichen Gegenstände in einem der Safes deponiert wurden.
14.7. Der Hotelier kann Dritte ermächtigen, ihre Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einzelverträgen und/oder anwendbaren Gesetzen wahrzunehmen; soweit es sich um Mitarbeiter des Hoteliers handelt, sind diese jedenfalls dazu berechtigt.
14.8 .Im Hotel steht dem Gast ein kostenloser Internetanschluss (Wi-Fi) zur Verfügung. Der Gast hat keinen Rechtsanspruch auf den Internetanschluss; der Hotelier kann die Internetverbindung unterbrechen oder verlangsamen. Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung des Internets keine gegen gesetzliche Vorschriften verstoßenden Internetinhalte zu durchsuchen und keine technisch oder inhaltlich rechtswidrige Internetaktivität vorzunehmen. Der Gast erkennt an, dass der Hotelier ein berechtigtes Interesse hat, sogenannte Click-Streams und ggf. Informationen über Upload- und Download-Aktivitäten zu archivieren. Sie können sie bei Bedarf den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellen, sofern sie von den Strafverfolgungsbehörden zu einer solchen Teilnahme eingeladen werden. Der Hotelier hat ein berechtigtes Interesse daran, bestimmte Seiten vorzufiltern oder zu sperren, insbesondere bei Streamingdiensten und Filesharing-Plattformen. Das Hotel kann seinen Gästen auf Anfrage kostenlos einen tragbaren Wi-Fi-Router leihen. Die Bedingungen für das kostenlose Ausleihen solcher Router sind auf Anfrage an der Rezeption des Hotels erhältlich.
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Nutzung des externen Fitnessbereichs
15.1. Der Hotelier kann dem Gast die kostenlose Nutzung eines Spa- und Fitnessbereichs zur Verfügung stellen. Der Hotelier ist berechtigt, Umfang und Ausgestaltung zu regeln.
15.2. Die Benutzung des Spa-Bereichs und/oder des Fitnessbereichs durch den Gast erfolgt auf eigene Verantwortung. Sie sind auch für die Aufsicht über ihre Kinder und aufsichtspflichtigen Personen verantwortlich. Das Hotel haftet nicht für Verletzungen und / oder Schäden, die dem Gast oder mit dem Gast eingecheckten Personen entstehen.
15.3 .Neben dem allgemeinen Rauchverbot ist auch das Mitbringen und Verzehren von Speisen und alkoholischen Getränken im gesamten Fitnessbereich untersagt.
15.4. In der Regel kann der Fitnessbereich wochentags von 7.00 bis 20.00 Uhr, samstags von 10.00 bis 15.00 Uhr und sonntags von 14.00 bis 20.00 Uhr normal genutzt werden jederzeit aus irgendeinem Grund geändert werden.
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Schutz personenbezogener Daten
16.1 Der Hotelier schützt konsequent und langfristig die personenbezogenen Daten und die Privatsphäre der Besucher seiner Website und seiner Kunden, Lieferanten und anderer Personen. Alle vom Hotelier in diesem Bereich getroffenen und umgesetzten Verfahren und Maßnahmen orientieren sich konsequent an den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre.
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höhere Gewalt
17.1. Eine Vertragsverletzung liegt nicht vor, wenn einer der Vertragspartner seiner Verpflichtung wegen eines Hindernisses nicht nachkommt, das unabhängig vom Willen des Vertragspartners eingetreten ist und ihn an der Erfüllung seiner Verpflichtungen hindert; und es vernünftigerweise nicht vorhersehbar ist, dass der verpflichtete Vertragspartner das Hindernis oder seine Folgen abwenden oder überwinden kann und dass er das Hindernis im Zeitpunkt der Entstehung seiner Verpflichtung (z. B. Krieg, Landes- oder Industriestreik) hätte vorhersehen können , Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer, Terroranschlag usw.). Die Parteien erklären ausdrücklich, dass die Krankheit/Verletzung des Gastes nicht als solches Hindernis anzusehen ist. Auf Verlangen des anderen Vertragspartners hat der betreffende Vertragspartner ein Dokument über das Vorliegen von Umständen, die seine Haftung wegen höherer Gewalt ausschließen, vorzulegen, ausgestellt von einer zuständigen Behörde oder einer Organisation, die die Interessen des Landes vertritt, in dem die Hindernis entstanden.
17.2. Sofern die Parteien nichts anderes elektronisch vereinbaren, verlängern sich die vertraglich vereinbarten Fristen um den Zeitraum, in dem ein haftungsausschließender Umstand aufgrund höherer Gewalt andauert. Dauern solche Umstände länger als 90 Tage, ist jede Partei berechtigt, ohne nachteilige Rechtsfolgen für die zurücktretende Partei schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
17.3. Die Partei, die gegen ihre Verpflichtung verstößt oder aufgrund aller Umstände wissen müsste, dass sie ihre vertragliche Verpflichtung verletzen wird, ist verpflichtet, die andere Partei elektronisch über die Art des Hindernisses zu informieren, das die Erfüllung der Verpflichtungen verhindert oder verhindern wird , die damit verbundenen Folgen und die voraussichtliche Dauer. Die Anzeige ist unverzüglich zu erstatten, nachdem der Verpflichtete von dem Hindernis Kenntnis erlangt hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte erlangen können. Schäden, die aus einer verspäteten Anzeige einer Bedrohung oder des Ursprungs höherer Gewalt resultieren, gehen zu Lasten der Partei, die für eine solche verspätete Anzeige verantwortlich ist.
17.4. Wenn das in Ziffer 17.1 der AGB beschriebene Hindernis durch Maßnahmen oder sonstige Beschränkungen verursacht wurde, die von den zuständigen Behörden aufgrund einer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbaren Situation (z. B. Pandemieerklärung) ergriffen wurden, und diese Maßnahmen / Einschränkungen die Leistungsfähigkeit der Vertragsparteien erheblich beeinträchtigt haben, insbesondere eingeschränkte Transportmöglichkeiten, Reisemöglichkeiten, Arbeits- und Öffnungszeiten, Unterkunft etc., ist das Verfahren nach Ziffern 17.1 bis 17.3 der AGB nicht zulässig verwendet werden und die Partei nicht von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung entbunden wird. Die Partei ist verpflichtet, der anderen Partei ein solches Hindernis unverzüglich nach Kenntnis davon mitzuteilen, zusammen mit dem Nachweis der Auswirkungen des Hindernisses auf ihre Fähigkeit, den Vertrag zu erfüllen. Die Parteien sind verpflichtet, eine Anpassung der Vertragsbedingungen auszuhandeln, bei der das Hindernis berücksichtigt wird. Erzielen die Parteien innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung der anderen Partei durch eine Partei, deren Leistung durch dieses Hindernis wesentlich erschwert oder unmöglich wird, keine Einigung, ist diese Partei berechtigt, ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten durch eine solche Kündigung verursacht. Dies berührt jedoch nicht seine vor Vertragsbeendigung eingegangenen Verpflichtungen.
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Schlussbestimmungen
18.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik. Die Anwendung von Kollisionsnormen wird hiermit ausgeschlossen.
18.2. In Fällen, in denen der Vertragspartner ein Verbraucher ist, ist die zuständige Behörde zur Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten die Česká obchodní inspekce (Tschechische Gewerbeaufsichtsbehörde) mit Sitz in Štěpánská 795/44, 110 00 Prag 1, Organisations-ID-Nr.: 000 20 869, Website: https://www.coi.cz/.
18.3. Der Hotelier bearbeitet Verbraucherbeschwerden unter folgender E-Mail-Adresse: gm@987praguehotel.com. Informationen zur Bearbeitung der Beschwerde eines Vertragspartners, der Verbraucher ist, sendet der Hotelier an die im Angebot angegebene E-Mail-Adresse des Vertragspartners .
18.5. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von den zuständigen tschechischen Gerichten, die für die betreffende Angelegenheit zuständig sind, behandelt. Ist der Vertragspartner Unternehmer, so bestimmt sich das sachlich zuständige Gericht nach der Anschrift des Sitzes des Hoteliers laut aktuellem Handelsregisterauszug des Hoteliers zum Zeitpunkt des Beginns des entsprechenden Gerichtsverfahrens.
18.6. Allfällige Individualvereinbarungen gehen den entsprechenden Regelungen dieser AGB vor, soweit sie ausdrücklich Abweichungen von diesen AGB enthalten. Alle anderen Bestimmungen dieser AGB gelten weiterhin.
18.7. Der Hotelier ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Die geänderten AGB treten in Kraft mit dem Tag ihrer Beifügung zum neuen Vertrag und bei einem bestehenden Vertrag über wiederkehrende Leistungen mit der Zustellung an den Vertragspartner und/oder den Gast. In diesem Fall muss das Datum der Zustellung der neuen AGB an den Vertragspartner / Gast mindestens 7 Tage vor dem Datum der Erbringung weiterer Leistungen aus dem Vertrag liegen, andernfalls gelten sie nur für solche Leistungen werden nach Ablauf von 7 Tagen ab Zustellung der neuen AGB bereitgestellt. Die Neufassung gilt dann auch für alle Gäste, deren Aufenthalt zum oder nach dem Inkrafttreten der Neufassung beginnt, es sei denn, der Vertragspartner kündigt aufgrund der Zustellung einer Neufassung der AGB den Vertrag innerhalb von a Wochenfrist nach Zustellung der Neufassung der AGB.